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   FG Niedersachsen, 28.07.2014 - 3 V 226/14   

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FG Niedersachsen, 28.07.2014 - 3 V 226/14 (https://dejure.org/2014,20707)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.07.2014 - 3 V 226/14 (https://dejure.org/2014,20707)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Juli 2014 - 3 V 226/14 (https://dejure.org/2014,20707)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berichtigung einer fehlerhaften Steuerfestsetzung nach § 129 AO aufgrund einer Divergenz zwischen den Elter und den Elster Lohn I Daten

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 129
    Berichtigung nach § 129 AO; Divergenz zwischen den Elster- und den Elster-Lohn I-Daten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berichtigung nach § 129 AO; Divergenz zwischen den Elster- und den Elster-Lohn I-Daten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berichtigung einer fehlerhaften Steuerfestsetzung nach § 129 AO aufgrund einer Divergenz zwischen den Elter und den Elster Lohn I Daten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Divergenz zwischen Elster- und Elster Lohn I-Daten: Keine Berichtigung fehlerhafter Steuerfestsetzung bei Nichtbeachtung eines Bearbeitungshinweises

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Berichtigung fehlerhafter Steuerfestsetzung bei Nichtbeachtung eines Bearbeitungshinweises

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Divergenz zwischen den Elster- und den Elster Lohn I-Daten

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Übermittlung von falschen Lohndaten an Finanzamt: Glücksfall für Arbeitnehmer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Übernahme fehlerhafter Lohndaten berechtigt Finanzamt nicht zur Aufhebung des Steuerbescheids

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Divergenz zwischen elektronisch per Elster übermittelter Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers und elektronisch übermittelter Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1743
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Münster, 24.02.2011 - 11 K 4239/07

    Nachträgliche Berichtigung elektronisch falsch übertragener Lohnsteuer-Daten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.07.2014 - 3 V 226/14
    Entsprechend der Entscheidung des FG Münster (v. 24. Februar 2011 - 11 K 4239/07 E, EFG 2011, 1220) habe auch kein Anlass bestanden, die Divergenz zwischen den Angaben zu überprüfen.

    Der Auffassung des FG Münster (Urteil v. 24. Februar 2011 - 11 K 4239/07 E, EFG 2011, 1220), wonach in einem entsprechenden Fall für eine Überprüfung der Divergenz kein Anlass bestanden hätte und somit eine Änderung nach § 129 AO möglich gewesen sei, folgt der erkennende Senat nicht.

    Außerdem weicht der erkennende Senat mit seiner Entscheidung von dem Urteil des FG Münster (v. 24. Februar 2011 - 11 K 4239/07 E, EFG 2011, 1220) ab, so dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs erfordert.

  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.07.2014 - 3 V 226/14
    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.07.2014 - 3 V 226/14
    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 27.05.2009 - X R 47/08

    Berichtigung eines Steuerbescheids wegen offenbarer Unrichtigkeit - Vom FA

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.07.2014 - 3 V 226/14
    Ob ein mechanisches Versehen oder ein die Berichtigung nach § 129 AO ausschließender Tatsachen- oder Rechtsirrtum vorliegt, ist jeweils nach den Verhältnissen des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. z.B. BFH-Urteil v. 27.5.2009 - X R 47/08, BStBl II 2009, 946).
  • FG Köln, 14.03.2016 - 5 K 1920/14

    Erkennbarkeit eines Fehlers bei Offenlegung des Sachverhalts für jeden

    Vielmehr sei auf einen Beschluss des niedersächsischen FG vom 28.07.2014 3 V 226/14, EFG 2014, 1743, zu verweisen, welches die Rechtsansicht der Kläger stütze.

    ein unzutreffender Sachverhalt der Veranlagung zugrunde gelegt wird (im Ergebnis so auch Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss vom 28.7.2014 3V 226/14, EFG 2014, 1743 und Meinert, Anmerkung zu Finanzgericht Düsseldorf Urteil vom 24.3.2015 13 K 553/14 E, EFG 2015, 1328).

  • FG Düsseldorf, 11.10.2016 - 10 K 1715/16

    Berechtigung des Finanzamtes zur jederzeitigen Berichtigung offenbarer

    Eine aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen erforderliche, vom Sachbearbeiter jedoch - ggfs. unter Verletzung der Amtsermittlungspflicht - unterlassene Sachverhaltsermittlung sei jedoch kein mechanisches Versehen (Verweis auf Beschluss des FG Niedersachsen vom 28.07.2014 - 3 V 226/14, EFG 2014, 1743).
  • FG Münster, 21.07.2016 - 9 K 2342/15

    Voraussetzungen für die Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung

    Auch insoweit ist erheblich, ob ein spezifischer Anlass bestanden hat, die Richtigkeit der dem FA übermittelten Daten zu überprüfen (Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28.7.2014 3 V 226/14, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2014, 1743; Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24.3.2015 13 K 553/14 E, EFG 2015, 1328 mit Anm. Meinert).
  • FG Nürnberg, 07.07.2016 - 6 K 468/16

    BFH-Urteil, Steuererklärung, Finanzamt, Sachbearbeiter, Einspruchsverfahren,

    Der Kläger verweist auf einen Beschluss des Finanzgerichts Niedersachsen vom 28.07.2014 (Az. 3 V 226/14).
  • FG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - 4 K 1870/16

    Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten i.S. des § 129 Satz 1 AO - Eintrag von

    Die vom Kl angeführte Entscheidung des FG Niedersachsen vom 28. Juli 2014 (3 V 226/14) betraf einen andersgelagerten Sachverhalt.
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